Allgemeine Geschäftsbedingungen FWF Fechtwelt GmbH

I. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehun¬gen zwischen FWF Fechtwelt GmbH (nachfolgend FWF) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt FWF nicht an, es sei denn, FWF hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

II. Vertragsabschluss
1) Die Darstellung der Waren im Onlineshop beinhaltet kein bindendes Angebot des Anbieters. Es handelt sich um eine Aufforderung an den Kunden, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Mündliche Abreden seitens FWF sind nur rechtsverbindlich, wenn diese von FWF schriftlich bestätigt werden.

Angebote sind freibleibend.

2) Jede Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware dar.

Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig kaufen“ bzw. „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ im Onlineshop gibt der Kunde ein solches Angebot zum Erwerb der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Dieser Button kann technisch nur angeklickt werden, wenn vorher die jeweiligen Kästchen hinsichtlich der Kenntnisnahme und der Zustimmung zur Einbeziehung der Widerrufsbelehrung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktiviert wurden.

Damit erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an. Diese sind unter www.fencewithfun.com in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abrufbar.

Bis zur Absendung der Daten über die Betätigung des oben genannten Buttons besteht für den Kunden jederzeit die Möglichkeit, die Eingaben sich anzeigen zu lassen und diese zu korrigieren.

3) FWF wird den Zugang der Bestellung des Kunden/Bestellers in Textform (z. B. Telefax oder E-Mail) bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, indem FWF dem Besteller eine ausdrückliche Auftragsbestätigung übermittelt oder die bestellte Ware an den Kunden versendet und diese dem Kunden zugeht.

Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

III. Widerrufsrecht
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WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren, bzw. die letzte Ware, bzw. die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FWF Fechtfechtwelt GmbH, Robert-Bosch-Straße 9, 88487 Mietingen, E-Mail: info@fencewithfun.com, Fax: +49 (0) 7392 16 99 289) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite „www.fencewithfun.com“ elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurück zu senden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurück zu führen ist.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
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IV. Lieferung und Abnahme
1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von FWF ab Mietingen an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.

Ist der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

2) Sofern FWF während der Bearbeitung der Bestellung feststellt, dass bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wird sie den Besteller gesondert darüber informieren. Falls FWF ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, ist FWF dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Auch insoweit erfolgt eine unverzügliche Information des Bestellers durch FWF. Dem Besteller steht es in einem solchen Fall bei Verzögerung der Lieferung frei, auf die bestellte Ware zu warten, es sei denn, FWF hat vorher von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, oder selbst vom Vertrag zurückzutreten; im Falle des Rücktritts werden bereits erbrachte Gegenleistungen des Bestellers unverzüglich rückerstattet.

3) Teillieferungen bleiben vorbehalten, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Soweit eine solche auf Veranlassung von FWF vorgenommen wird, fallen keine zusätzlichen Versandkosten an. Zusätzliche Versandkosten werden erhoben, wenn die Teillieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers erfolgt.

4) Ist der Besteller ein Unternehmer gem. § 14 BGB, so erfolgt die Abnahme, wenn vereinbart, im Werk von FWF in Mietingen. Verzichtet dieser Besteller auf Abnahme im Werk, so gilt die Ware mit dem erfolgten Versand als abgenommen.

V. Preise und Zahlungsbedingungen
1) Alle Preisangaben von FWF verstehen sich als Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer. Zusätzlich zum Warenpreis anfallende Kosten für Zahlung und Versand werden dem Kunden auf der Bestellseite deutlich mitgeteilt. Alle Preise verstehen sich unter Zugrundlegung der heutigen Kostenbasis. FWF behält sich vor, den angegebenen Preis vor Vertragsschluss zu ändern. In einem solchen Fall stellt die Auftragsbestätigung von FWF ein abänderndes Angebot zum Vertragsschluss dar, sodass der Vertragsschluss erst mit gesonderter Annahme des Kunden zustande kommt.

2) Der Kaufpreis ist ohne Abzug bei Lieferung fällig.

VI. Auftragsänderungen
Die durch nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers verursachten Kosten, werden seitens FWF dem Besteller in Rechnung gestellt und sind vom Besteller zu tragen.

VII. Gewährleistung und Schadensersatz
1) Hinsichtlich Art, Umfang und Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben maßgeblich. Anderweitige öffentliche Äußerungen von FWF, des Herstellers oder deren Gehilfen sind für die vereinbarte Beschaffenheit der Ware unbeachtlich.

2) Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Für etwaige Schadenersatzansprüche neben der Leistung und statt der Leistung gelten folgende Regelungen:

a) FWF haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzung, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz begründen.

b) Sofern FWF auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

c) FWF haftet auch nicht für die Funktionsfähigkeit von Datennetzen, Servern oder Datenleitungen zu seinem Rechenzentrum und die ständige Verfügbarkeit seines Onlineshops.

3) Im Falle einer Nacherfüllung durch Ersatzlieferung bei mangelhafter Ware, ist der Besteller nach den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rückversand verpflichtet.

4) Beanstandungen von Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichen Sondervermögen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zwei Wochen ab Empfang der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware schriftlich, unter Beifügung von Belegen, erhoben werden.

5) FWF haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet FWF nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers, soweit sich diese Schäden nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch FWF begründen. Soweit die Haftung von FWF ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

6) Die Gewährleistungsfrist beträgt für den Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung; für den Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von FWF unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IX. Eigentumsvorbehalt
Ist der Besteller Verbraucher (§ 13 BGB) gilt folgendes:
1) FWF behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Besteller die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum von FWF hinweisen und FWF unverzüglich benachrichtigen, damit FWF Eigentumsrechte durchsetzen kann.

3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FWF berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern FWF vom Vertrag zurücktritt.


Ist der Besteller Unternehmer (§14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt folgendes:

1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von FWF aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (nachfolgend: „gesicherte Forderungen“) behält sich FWF das Eigentum an den verkauften Waren vor.

2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat FWF unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die FWF gehörenden Waren erfolgen.

3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FWF berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; FWF ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, darf FWF diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4) Der Besteller ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei FWF als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt FWF Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von FWF gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an FWF ab. FWF nimmt die Abtretung an. Die in Abs 2 genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben FWF ermächtigt. FWF verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber FWF nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann FWF verlangen, dass der Besteller FWF die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von FWF um mehr als 10%, wird FWF auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach Wahl von FWF freigeben.

X. Datenschutz
1. Die vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) verwendet.

2. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, sofern und soweit der Kunde solche Daten freiwillig mitteilt. Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Kunden notwendig ist. Die Daten werden daher - nur soweit erforderlich – an das mit der Auslieferung beauftragte Versandunternehmen sowie – falls und soweit erforderlich – an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Eine darüber hinaus gehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

3. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seinen gespeicherten personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten.

4. Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Kundendaten, zu Auskünften, Berichtigungen, Sperrung oder Löschung von Daten sowie der Widerruf erteilter Einwilligungen können an FWF Fechtwelt GmbH, Robert-Bosch-Str. 9, 88487 Mietingen gerichtet werden.

XI. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Die vertraglichen Beziehungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht (CISG). Die Anwendbarkeit zwingender Normen des Staates, in dem der Besteller bei Vertragsschluss seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt von dieser Rechtswahl unberührt. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von FWF. FWF ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.

XII. Schlussbestimmungen
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.