Allgemeine Geschäftsbedingungen FWF Fechtwelt GmbH

I. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen FWF Fechtwelt GmbH (nachfolgend FWF) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt FWF nicht an, es sei denn, FWF hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

II. Vertragsabschluss
1) Die Darstellung der Waren im Onlineshop beinhaltet kein bindendes Angebot des Anbieters. Es handelt sich um eine Aufforderung an den Kunden, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Mündliche Abreden seitens FWF sind nur rechtsverbindlich, wenn diese von FWF schriftlich bestätigt werden.

Angebote sind freibleibend.

2) Jede Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware dar.

Durch Anklicken des Buttons „Kauf senden“ bzw. „Weiter“ im Onlineshop gibt der Kunde ein solches Angebot zum Erwerb der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
Damit erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter al¬lein maßgeblich an.
Diese sind unter www.fencewithfun.com in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abrufbar.

Alle Eingaben werden nach Anklicken des Bestellbuttons noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können dort korrigiert werden.

3) FWF wird den Zugang der Bestellung des Kunden/Bestellers in Textform (z. B. Telefax oder E-Mail) bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestel¬lung dar. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, indem FWF dem Besteller eine aus¬drückliche Auftragsbestätigung übermittelt oder die bestellte Ware an den Kunden versendet.
Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

4) FWF bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an.

III. Widerrufsrecht
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WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht
Sofern der Besteller Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in beliebiger Form (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Besteller (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten von FWF gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten von FWF gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:
FWF Fechtwelt GmbH
Bernd Rolser / Sigrid Schwab
Robert-Bosch-Straße 8
88487 Mietingen


Der Widerruf kann auch online an
info@fencewithfun.com,

per Telefax an die Fax-Nr.
+49 (0)7392 1699289

oder per Brief an:
FWF Fechtwelt GmbH
Bernd Rolser / Sigrid Schwab
Robert-Bosch-Straße 8
88487 Mietingen

erfolgen.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Besteller FWF die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss er FWF Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Besteller die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Besteller Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von FWF zurückzusenden. Der Besteller hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Besteller kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Besteller abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Besteller mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für FWF mit deren Empfang.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
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Ausschluss des Widerrufs
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
• zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
• zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
• zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

IV. Lieferung und Abnahme
1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von FWF ab Mietingen an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
Ist der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person der öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

2) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart, bzw. von FWF bei der Bestellung angegeben.

3) Sofern FWF während der Bearbeitung der Bestellung feststellt, dass bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wird sie den Besteller gesondert darüber informieren. Falls FWF ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, ist FWF dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Auch insoweit erfolgt eine unverzügliche Information des Bestellers durch FWF. Dem Besteller steht es in einem solchen Fall bei Verzögerung der Lieferung frei, auf die bestellte Ware zu warten oder vom Vertrag zurückzutreten; im Falle des Rücktritts werden bereits erbrachte Gegenleistungen des Bestellers rückerstattet.

4) Teillieferungen bleiben vorbehalten, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Soweit eine solche auf Veranlassung von FWF vorgenommen wird, fallen keine zusätzlichen Versandkosten an. Zusätzliche Versandkosten werden erhoben, wenn die Teillieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers erfolgt.

4) Die Abnahme, wenn vereinbart, erfolgt im Werk von FWF in Mietingen. Verzichtet der Besteller auf Abnahme im Werk, so gilt die Ware mit dem erfolgten Versand als abgenommen.

V. Preise und Zahlungsbedingungen
1) Alle Preisangaben von FWF verstehen sich als Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer. Zusätzlich zum Warenpreis anfallende Kosten für Zahlung und Versand werden dem Kunden auf der Bestellseite deutlich mitgeteilt. Alle Preise verstehen sich unter Zugrundlegung der heutigen Kostenbasis. FWF behält sich vor, den angegebenen Preis vor Vertragsschluss zu ändern. In einem solchen Fall stellt die Auftragsbestätigung von FWF ein abänderndes Angebot zum Vertragsschluss dar, sodass der Vertragsschluss erst mit gesonderter Annahme des Kunden zustande kommt.

2) Der Kaufpreis ist ohne Abzug bei Lieferung fällig. Im Fall der Nichtleistung des Kaufpreises kommt der Kunde automatisch 3 Wochen nach dem Fälligkeitstag in Verzug.

VI. Auftragsänderungen
Die durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden verursachten Kosten, werden seitens FWF dem Besteller in Rechnung gestellt und sind vom Besteller zu tragen.

VII. Gewährleistung und Schadensersatz
1) Hinsichtlich Art, Umfang und Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben maßgeblich. Anderweitige öffentliche Äußerungen von FWF, des Herstellers oder deren Gehilfen sind für die vereinbarte Beschaffenheit der Ware unbeachtlich.

2) Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Für etwaige Schadenersatzansprüche neben der Leistung und statt der Leistung gelten folgende Regelungen:

a) Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzung, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz begründen.

b) Sofern der Anbieter auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

c) Der Anbieter haftet auch nicht für die Funktionsfähigkeit von Datennetzen, Servern oder Datenleitungen zu seinem Rechenzentrum und die ständige Verfügbarkeit seines Onlineshops.

3) Im Falle einer Nacherfüllung durch Ersatzlieferung bei mangelhafter Ware, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an FWF auf Kosten von FWF zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu erfolgen.

4) Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen offensichtlicher Mängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Besteller den Mangel FWF nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.

5) Beanstandungen von Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichen Sondervermögen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zwei Wochen ab Empfang der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware schriftlich, unter Beifügung von Belegen, erhoben werden.

6) Soweit sich vorstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. FWF haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet FWF nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Soweit die Haftung von FWF ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

7) Die Gewährleistungsfrist beträgt für den Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung; für den Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts-kräftig festgestellt oder von FWF unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IX. Eigentumsvorbehalt
Ist der Besteller Verbraucher (§ 13 BGB) gilt folgendes:
1) FWF behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Besteller die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum von FWF hinweisen und FWF unverzüglich benachrichtigen, damit FWF Eigentumsrechte durchsetzen kann.

3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FWF berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern FWF vom Vertrag zurücktritt.

Ist der Besteller Unternehmer (§14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt folgendes:

1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von FWF aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (nachfolgend: „gesicherte Forderungen“) behält sich FWF das Eigentum an den verkauften Waren vor.

2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat FWF unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die FWF gehörenden Waren erfolgen.

3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FWF berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; FWF ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, darf FWF diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4) Der Besteller ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei FWF als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt FWF Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von FWF gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an FWF ab. FWF nimmt die Abtretung an. Die in Abs 2 genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben FWF ermächtigt. FWF verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber FWF nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann FWF verlangen, dass der Besteller FWF die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von FWF um mehr als 10%, wird FWF auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach Wahl von FWF freigeben.

X. Datenschutz
1. Die vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) verwendet.

2. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, sofern und soweit der Kunde solche Daten freiwillig mitteilt. Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Kunden notwendig ist. Die Daten werden daher an das mit der Auslieferung beauftragte Versandunternehmen sowie – falls erforderlich – an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Eine darüber hinaus gehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

3. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seinen gespeicherten personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten.

4. Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Kundendaten, zu Auskünften, Berichtigungen, Sperrung oder Löschung von Daten sowie der Widerruf erteilter Einwilligungen können an FWF Fechtwelt GmbH, Robert-Bosch-Str. 9, 88487 Mietingen gerichtet werden.

XI. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Die vertraglichen Beziehungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kauf-recht (CISG). Die Anwendbarkeit zwingender Normen des Staates, in dem der Besteller bei Vertragsschluss seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt von dieser Rechtswahl unberührt. Ist der Besteller Unternehmer (§14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von FWF. FWF ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.

XII. Schlussbestimmungen
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.

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General Terms and Conditions of FWF Fechtwelt GmbH

I. Scope

The following terms as valid on the day of purchase apply exclusively for the business relationship between FWF Fechtwelt GmbH (hereinafter FWF) and the purchaser. Conditions by the purchaser differing from these do not apply unless FWF have explicitly accepted them in writing.

II. Contract

1) The presentation of the goods in our online shop does not constitute any binding offer of FWF. It is rather an invitation to the customer to submit a binding offer. Verbal communications by FWF are only legally binding if FWF have confirmed these in writing.

All offers are subject to change and non-binding.

2) Every order by the customer constitutes a binding offer to conclude in a purchase contract for the ordered goods.

By clicking the button “Submit order with financial obligation” in our online shop the customer submits such an offer to buy the products in the basket. This button can technically only be clicked after having ticked and hence accepted the General Terms and Conditions and Right of Revocation.

The customer acknowledges through submitting their order also these terms by the supplier as being solely decisive for the business relationship.
These terms and conditions can be viewed stored or printed free of charge at www.fencewithfun.com.

Until submitting the data by clicking the above mentioned button the customer has at any stage the possibility to view and / or correct their entries.



3) FWF confirms the receipt of the order by the customer / purchaser in writing (e.g. by fax or email). This confirmation of receipt is not a binding acceptance of the order. The purchase contract is only concluded by FWF sending the purchaser an explicit order confirmation or the goods when they arrive at the customer.

The confirmation of receipt can be combined with the confirmation of acceptance.


III. Delivery and Acceptance

1) Unless otherwise agreed, the delivery is ex works FWF from Mietingen to the address stated by the purchaser.

If the buyer is a registered business (§ 14 BGB), a legal entity under public law or public special assets, the risk of accidental loss and accidental deterioration of the goods shall pass to the buyer upon the delivery of the goods to the forwarding company, the carrier or to the person or institution.

If the buyer is a consumer, the risk of accidental loss and accidental deterioration of the goods are only transferred to the buyer at handover, even in case of shipment. The handover is the same, even if the buyer is in default with acceptance.

2) IF FWF notices whilst processing the order that certain products are not available, they will inform the buyer separately. If FWF is unable to deliver any ordered item through no fault of their own, FWF is entitled to cancel the contract. FWF will inform the buyer in this case immediately. In such a case the buyer has the choice to wait until the items are available or cancel the contract, unless FWF has already made use of their right to cancel the contract; in case of cancellation any payments already made by the buyer will be immediately refunded.

3) We reserve the right for partial delivery insofar as this is reasonable for the customer. If this is initiated by FWF, there will be no additional transport costs for the buyer. Additional costs are charged if the partial delivery is explicitly requested by the buyer.

4) If the buyer is a registered company according to § 14 BGB, acceptance takes place, when agreed, at the premises of FWF in Mietingen. If the buyer renounces of acceptance at FWF’s premises, the goods count as accepted with their dispatch.


IV. Prices and Payment conditions

1) All prices of FWF are gross and including VAT. Additional costs to the items for payment and shipping are clearly indicated on the order page for the customer. All prices are calculated based on today’s costs. FWF reserves the right to change prices before concluding a contract. In these circumstances FWF’s order confirmation is a revised offer and the contract only concludes with acceptance by the buyer.

2) The purchase price is due without deduction with the delivery of the goods.